Mund- Nasen-Bedeckung während der Gottesdienste und bei Veranstaltungen im Pfarrheim

Einführung einer Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in den Gottesdiensten und bei Veranstaltungen während der Gültigkeit der Gefährdungsstufe 1 oder 2 gemäß CoronaSchV sowie generelle Tragepflicht bei Beerdigungen.

schriftliche Erfassung von Personen, die einen Gottesdienst besuchen

Zur Erleichterung des Ordnungsdienstes kann man sich hier bereits im Vorfeld ein Formular zur Datenerfassung herunterladen, ausdrucken und ausgefüllt zum Gottesdienst mitbringen. Dies reduziert die Formalitäten beim Einlass in die Kirche.

Bitte bringen Sie einen eigenen Kugelschreiben zum Gottesdienst mit.

In den Kirchen liegen auch blanko-Karten zum mitnehmen aus.

Auch kirchliche Gruppen mit einem eingeschränkten Personenkreis, deren Teilnehmende untereinander bekannt sind und die sich zu Veranstaltungen treffen, müssen eine Kontaktdatenliste führen. Diese findet sich hier zum Download:

Laut der neuesten Corona-Schutzverordnung des Landes NRW müssen ab dem 30. Mai 2020 alle Personen, die einen Gottesdienst besuchen, schriftlich erfasst werden. Damit soll eine eventuelle Rückverfolgbarkeit des Virus gewährleistet werden. Weitere Infos im Brief des Generalvikars, den er gestern an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bistums gesendet hat.