Hinweisgeberschutz

Das Hinweisgeberschutzgesetz regelt den Schutz von natürlichen Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen/ehrenamtlichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen/ehrenamtlichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben. Für die Meldung dieser Informationen stellt das Bistum Münster verschiedene Wege zur Verfügung.

Mögliche Hinweise können sein: Historischer oder aktueller Rassismus, Bestechung und Betrug, Korruption, Verstoß gegen Datenschutz und Privatsphäre, unangemessene Arbeitsbedingungen, Geldwäsche, Angriff auf das IT-System oder Cyber-Security-Verletzungen und ähnliches.