• Grundsätzlich gilt das Abstandsgebot von 1,5 Metern zum nächsten Hausstand.
  • Im Gottesdienst und bei jeglichen Veranstaltungen im Pfarrheim gilt ununterbrochen und durchgängig auch am Platz die Maskenpflicht.
  • Für Sitzungen der Gremien im Pfarrheim gilt die sogenannte 3-G+-Regel. Diese besagt, dass nur Geimpfte, Genesene und Getestete teilnehmen dürfen. Hierbei gilt, dass nachweislich geboosterte Teilnehmer von der Testpflicht befreit sind.
  • Für alle sonstigen Veranstaltungen im Pfarrheim gilt die 2-G+-Regel.

Auf der folgenden Seite des Bistums Münster finden Sie alle Informationen und Anweisungen des Bistums zum Umgang mit dem Coronavirus. Die Seite wird laufend aktualisiert.