Die Renovierungs- und Sanierungsarbeiten an der Alten Kirche sind noch nicht endgültig abgeschlossen. Außerdem steht das bei Gottesdiensten bislang als provisorischer Zelebrationsaltar genutzte Taufbecken ebenso wie die Kommunionbank nicht mehr vor dem Hochaltar. Durch den frei gewordenen Raum könnte sich mehr Flexibilität ergeben, vor allem für Trauungen, Beerdigungen und Taufen. Um die Frage zu beantworten, ob ein neuer Zelebrationsaltar überhaupt erwünscht ist oder nicht, haben Kirchenvorstand und Pfarreirat an zwei Oktober-Dienstagen mit jeweils rund 30 regelmäßigen Kirchgängern einen Probe-Abendgottesdienst unter Corona-Schutzbestimmungen gefeiert. Thomas Hatwig hielt den Gottesdienst und sprach bis zur Eucharistiefeier am Ambo (Tisch des Wortes) zu den Katholiken.

Für die Gabenbereitung und das Hochgebet begab sich der Pastor zum Hochaltar und war für die Gemeinde nur noch von der Seite – und nicht wie üblich von vorne – zu sehen. Bei der im Anschluss an den Gottesdienst durchgeführten Aussprache standen Dr. Nicole Stockhoff, Leiterin der Liturgiekommission des Bistums Münster, und Dr. Susanne Kolter, die Vorsitzende der Kunstkommission des Bischöflichen Generalvikariats, für Fragen und Rückmeldungen zur Verfügung. Die Meinungen gingen auseinander und waren keinesfalls einheitlich. Um die Entscheidung pro oder contra Zelebrationsaltar auf eine noch breitere Basis zu stellen, erhalten sämtliche St. Heinrich-Gemeindemitglieder jetzt bis zum 27. Oktober die Gelegenheit, ihr Votum den Mitgliedern des Kirchenvorstandes oder des Pfarreirates kundzutun. Die Gremien wollen dann einen entsprechenden Beschluss beraten und zeitnah fassen. (hh)

Hier findet sich ein weiterer Artikel dazu in der Kirchenzeitung “Kirche + Leben”