Jedes Handeln in kirchlichen Einrichtungen und Diensten ist Dienst am Menschen und hat sich grundsätzlich an seinem Wohl zu orientieren. Das gilt besonders für die Arbeit und den Umgang mit Kindern, Jugendlichen und schutzbedürftigen Erwachsenen, für alle pastoralen, pädagogischen, sozialen und caritativen Aufgaben und Dienste.

Kinder und Jugendliche sind ein bedeutsamer und zukunftsweisender Teil der katholischen Kirche. Das Bekanntwerden von Fällen sexualisierter Gewalt in kirchlichen Einrichtungen erschütterte die Kirche schwer.

Ziel und Aufgabe der Prävention ist es, dass Kinder, Jugendliche und schutzbedürftige Erwachsene sich in allen Bereichen und Einrichtungen unserer Kirche sicher fühlen können. Wir wollen Lebensräume bieten, in denen sie ihre Persönlichkeit, ihre Begabungen, ihre Beziehungsfähigkeit und ihren persönlichen Glauben entwickeln und leben können.

Der Schutz von Kindern, Jugendlichen und schutzbedürftigen Erwachsenen vor grenzverletzendem Verhalten und sexualisierter Gewalt ist ein bedeutsames Thema. Gemeinsam mit allen Beteiligten wollen wir eine Kultur des achtsamen Miteinanders und des Vertrauens schaffen. Das institutionelle Schutzkonzept dient dazu, dass neben den Präventionsschulungen die Haupt- und Ehrenamtlichen für die Thematik sensibilisiert bleiben, ansprechbar sind und wissen, wer in einer unsicheren Situation vor Ort weiterhelfen kann.

Ziel ist es, die Kultur der Achtsamkeit zu fördern und sich gemeinsam dafür stark zu machen, dass kirchliche Einrichtungen nicht zu Tatorten sexualisierter Gewalt an Kindern, Jugendlichen und schutzbedürftigen Erwachsenen werden und diese, wenn sie von sexualisierter Gewalt betroffen sind, angemessene, qualifizierte Hilfe finden können.

Mit Hilfe des Schutzkonzeptes wird aktiv ein Beitrag gegen grenzverletzendes Verhalten und sexualisierte Gewalt geleistet. Zudem zeigt ein ISK auch nach außen hin, dass dem Schutz der Kinder und Jugendlichen sowie schutzbedürftigen Erwachsenen in unserer Pfarrei St. Heinrich höchste Bedeutung beigemessen wird.

Wir wissen, dass wir eine 100 %ige Sicherheit nicht erreichen werden, aber wir können und wollen sicherstellen, dass Handlungsweisen, die zu Missbrauch und Gewalt führen können, nicht geduldet werden.

Das ISK wurde vom Kirchenvorstand am 18. Oktober 2018 beschlossen. Es liegt in unseren Pfarrbüros zur Mitnahme aus.